Die Wasserwehr der Gemeinde Leutersdorf ist in zwei Bereiche gegliedert:
das Leutersdorfer Wasser und das Spitzkunnersdorfer Wasser.
Treffpunkt der Mitglieder im Bereich Spitzkunnersdorfer Wasser: Gerätehaus der Feuerwehr Spitzkunnersdorf
Treffpunkt der Mitglieder im Bereich Leutersdorfer Wasser: Gerätehaus der Feuerwehr Leutersdorf
Wann beginnt der Wasserwehrdienst?
- Bei sich einstellenden oder absehbaren Gefahrenlagen durch ergiebige Niederschläge oder Schneeschmelze in deren Folge mit wild abfließenden Wasser und / oder Hochwassersituationen an den Gewässern zu rechnen ist
- Treffpunkt für den Bereich Spitzkunnersdorfer Wasser ist das Gerätehaus der Feuerwehr Spitzkunnersdorf, Hauptstraße 13a in Spitzkunnersdorf
- Treffpunkt für den Bereich Leutersdorfer Wasser ist das Gerätehaus der Feuerwehr Leutersdorf, Hauptstraße 9 in Leutersdorf
Was sind die Aufgaben der Wasserwehr?
Die Wasserwehr Leutersdorf übernimmt folgende Aufgaben:
Alarmstufe 1: Meldedienst
- Überprüfung der eigenen Schutzmaßnahmen und Nachbarschaftshilfe
Alarmstufe 2: Kontrolldienst
Alarmstufe 3: Wachdienst
Alarmstufe 4: Aktive Gefahrenabwehr
- Durchführung eigener Maßnahmen oder Einfinden in den Gerätehäusern der Feuerwehr nach Rücksprache
- Aktive Schadensminimierung oder Beseitigung in Zusammenarbeit mit und im Auftrag der Feuerwehr
Zu diesen Alarmstufen kommen noch folgende Aufgaben hinzu:
- Die Gemeinde trifft zur Abwehr von Gefahren durch Hochwasser und Eisgang die erforderlichen personellen, sachlichen und organisatorischen Maßnahmen (Wasserwehrdienst)
- Sie hält Einsatzkräfte und technische Mittel (insbesondere Hochwasser-Materiallager) bereit
- Sie klärt die Bevölkerung über Hochwassergefahren auf und warnt entsprechend des festgelegten Zustellungsplans
Was ist die Grundlage zum effektiven Einsatz der Wasserwehr?
- Der Bürgermeister hat für die Alarmierung und den Einsatz Alarmierungsunterlagen zu erstellen
- Die Alarmierungsunterlagen enthalten u. a. den Hochwasseralarm- und Einsatzplan, sowie besonders betroffene Dritte
- Die Alarmierungsunterlagen sind öffentlich bekannt zu machen und regelmäßig fortzuschreiben
Wer ist für die Abwehr von Gefahren durch Hochwasser und Eisgang im Gemeindegebiet verantwortlich?
- Der Bürgermeister ist dafür zuständig
- Er ruft den Einsatzfall für den Wasserwehrdienst aus und bestimmt den Leiter des Einsatzes
- Der Leiter des Einsatzes nimmt die Befugnisse und Aufgaben der Gemeinde am Einsatzort wahr und leitet nach den Weisungen des Bürgermeisters die Maßnahmen der Wasserwehr am Einsatzort
- Aber: Jeder Grundstücksbesitzer und jeder Bürger ist zur Eigenvorsorge verpflichtet!
Wer macht mit beim Wasserwehrdienst?
- Die Freiwillige Feuerwehr
- Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung (z. B. Bauhof)
- Die Einwohner
- Die Grundstücksbesitzer und Gewerbetreibenden
Die vom Hochwasser direkt Betroffenen sollen vorrangig herangezogen werden. Diese erkennen die Gefahren als erstes und können Gefahren an kritischen Stellen am schnellsten dem Einsatzleiter mitteilen!
Eigens für die Gefahrenabwehr wurde ein Hochwasserschutzanhänger für die Wasserwehr mit sächsischen Fördermitteln beschafft. Die Ausstattung des Anhängers kann unter
Technik eingesehen werden.