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Zivilschutz
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Technische Hilfeleistung
e-mail: feuerwehr.spitzkunnersdorf@gmx.de
Phone: 035842 / 39986

Wasserwehr


Die Wasserwehr der Gemeinde Leutersdorf ist in zwei Bereiche gegliedert:
das Leutersdorfer Wasser und das Spitzkunnersdorfer Wasser.

Treffpunkt der Mitglieder im Bereich Spitzkunnersdorfer Wasser: Gerätehaus der Feuerwehr Spitzkunnersdorf

Treffpunkt der Mitglieder im Bereich Leutersdorfer Wasser: Gerätehaus der Feuerwehr Leutersdorf


Wann beginnt der Wasserwehrdienst?

  • Bei sich einstellenden oder absehbaren Gefahrenlagen durch ergiebige Niederschläge oder Schneeschmelze in deren Folge mit wild abfließenden Wasser und / oder Hochwassersituationen an den Gewässern zu rechnen ist
  • Treffpunkt für den Bereich Spitzkunnersdorfer Wasser ist das Gerätehaus der Feuerwehr Spitzkunnersdorf, Hauptstraße 13a in Spitzkunnersdorf
  • Treffpunkt für den Bereich Leutersdorfer Wasser ist das Gerätehaus der Feuerwehr Leutersdorf, Hauptstraße 9 in Leutersdorf

Was sind die Aufgaben der Wasserwehr?

Die Wasserwehr Leutersdorf übernimmt folgende Aufgaben:

Alarmstufe 1: Meldedienst
  • Überprüfung der eigenen Schutzmaßnahmen und Nachbarschaftshilfe
Alarmstufe 2: Kontrolldienst
    Gewässerbeobachter:

  • Meldung der Einsatzbereitschaft!
  • Übermittlung des Wasserstandes des Spitzkunnersdorfer und des Leutersdorfer Wassers:
      nach Absprache
      oder bei Erreichen von 75%
  • Übrige Angehörige der Wasserwehr:

  • Bereithalten, falls Alarmstufe 3 ausgerufen wird
Alarmstufe 3: Wachdienst
    Gewässerbeobachter:

  • Übermittelung der Wasserstände
  • Selbständig aller 15 Minuten oder bei aufgetretenen Störungen
  • Übrige Angehörige der Wasserwehr:

  • Einfinden im Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Leutersdorf oder Spitzkunnersdorf
  • Übernahme weiterer Aufgaben in Absprache mit der Feuerwehr
Alarmstufe 4: Aktive Gefahrenabwehr
  • Durchführung eigener Maßnahmen oder Einfinden in den Gerätehäusern der Feuerwehr nach Rücksprache
  • Aktive Schadensminimierung oder Beseitigung in Zusammenarbeit mit und im Auftrag der Feuerwehr
Zu diesen Alarmstufen kommen noch folgende Aufgaben hinzu:
  • Die Gemeinde trifft zur Abwehr von Gefahren durch Hochwasser und Eisgang die erforderlichen personellen, sachlichen und organisatorischen Maßnahmen (Wasserwehrdienst)
  • Sie hält Einsatzkräfte und technische Mittel (insbesondere Hochwasser-Materiallager) bereit
  • Sie klärt die Bevölkerung über Hochwassergefahren auf und warnt entsprechend des festgelegten Zustellungsplans

Was ist die Grundlage zum effektiven Einsatz der Wasserwehr?

  • Der Bürgermeister hat für die Alarmierung und den Einsatz Alarmierungsunterlagen zu erstellen
  • Die Alarmierungsunterlagen enthalten u. a. den Hochwasseralarm- und Einsatzplan, sowie besonders betroffene Dritte
  • Die Alarmierungsunterlagen sind öffentlich bekannt zu machen und regelmäßig fortzuschreiben

Wer ist für die Abwehr von Gefahren durch Hochwasser und Eisgang im Gemeindegebiet verantwortlich?

  • Der Bürgermeister ist dafür zuständig
  • Er ruft den Einsatzfall für den Wasserwehrdienst aus und bestimmt den Leiter des Einsatzes
  • Der Leiter des Einsatzes nimmt die Befugnisse und Aufgaben der Gemeinde am Einsatzort wahr und leitet nach den Weisungen des Bürgermeisters die Maßnahmen der Wasserwehr am Einsatzort
  • Aber: Jeder Grundstücksbesitzer und jeder Bürger ist zur Eigenvorsorge verpflichtet!

Wer macht mit beim Wasserwehrdienst?

  • Die Freiwillige Feuerwehr
  • Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung (z. B. Bauhof)
  • Die Einwohner
  • Die Grundstücksbesitzer und Gewerbetreibenden


Die vom Hochwasser direkt Betroffenen sollen vorrangig herangezogen werden. Diese erkennen die Gefahren als erstes und können Gefahren an kritischen Stellen am schnellsten dem Einsatzleiter mitteilen!

Eigens für die Gefahrenabwehr wurde ein Hochwasserschutzanhänger für die Wasserwehr mit sächsischen Fördermitteln beschafft. Die Ausstattung des Anhängers kann unter Technik eingesehen werden.